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   BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10   

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https://dejure.org/2010,6202
BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10 (https://dejure.org/2010,6202)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 StR 113/10 (https://dejure.org/2010,6202)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10 (https://dejure.org/2010,6202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der Strafmilderung beim Versuch wegen Vollendungsnähe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Versagung der Strafmilderung wegen Nähe zur Tatvollendung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer neuerlichen Berücksichtigung von Erfolgsnähe und damit eines bestimmten Merkmals eines Tatbestands zu Lasten eines Angeklagten innerhalb eines bereits gewählten Strafrahmens

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Versagung der Strafmilderung wegen Nähe zur Tatvollendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Versagung der Strafmilderung wegen Nähe zur Tatvollendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer neuerlichen Berücksichtigung von Erfolgsnähe und damit eines bestimmten Merkmals eines Tatbestands zu Lasten eines Angeklagten innerhalb eines bereits gewählten Strafrahmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 512
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10
    Zwar mag die Wertung der Strafkammer, unter den gegebenen Voraussetzungen des § 213 Alt. 1 StGB dem Angeklagten eine Versuchsmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe zur Tatvollendung zu versagen, rechtlich noch vertretbar sein (vgl. nur BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

    b) Sollte das neue Tatgericht bei einer gegebenenfalls zuzumessenden Strafe für versuchten Totschlag erneut eine Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe zur Tatvollendung versagen, so wird es zu beachten haben, dass es diesen Umstand bei der weiteren Konkretisierung der Strafe kein weiteres Mal ungemindert in Ansatz bringen darf (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10

    Versuchter Mord; Strafzumessung (Versagung der Strafrahmenverschiebung;

    Ferner weist der Senat abermals darauf hin (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10), dass es rechtsfehlerhaft ist, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens die Erfolgsnähe neuerlich zu Lasten des Angeklagten zu gewichten.
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 626/13

    Strafzumessung beim versuchten Mord (keine Strafrahmenverschiebung trotz

    Zwar ist die durch das Landgericht gebrauchte Wendung, die Rettung des Nebenklägers sei nicht "auf irgendein Verhalten" des Angeklagten zurückzuführen (UA S. 33), unter diesem Blickwinkel nicht völlig bedenkenfrei (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlagsversuch 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1646 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16

    Unzulässige doppelte Berücksichtigung der Vollendungsnähe und Gefährlichkeit des

    Es verstößt gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens diese nochmals zu Lasten des Angeklagten zu gewichten (Senat, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512, und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1031).
  • BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13

    Strafrahmenverschiebung beim Versuch (Gesamtwürdigung und Vollendungsnähe:

    Allerdings ist es nicht unbedenklich, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens die Erfolgsnähe neuerlich zu Lasten der Angeklagten zu gewichten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10).
  • BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429).
  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 427/13

    Versagte Strafrahmenverschiebung bei Versuch

    Dass das Landgericht der Angeklagten eine Strafrahmenmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe des Totschlagsversuchs zur Vollendung versagt und ihr bei der Strafzumessung im engeren Sinn gleichwohl (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, BGHR § 46 Abs. 3 Totschlagsversuch 2; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429) strafschärfend angelastet hat, das Opfer habe nur durch einen Zufall überlebt, begegnet hier wegen der festgestellten besonderen Umstände im Ablauf des Tatgeschehens keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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